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Bei Konstruktionsvollholz wird zwischen KVH für den sichtbaren Einbau (KVH-SI) und KVH für den nicht sichtbaren Einbau (KVH-NSi) unterschieden. Hauptunterscheidungsmerkmal ist dabei die Oberflächenbeschaffenheit.
Sichtbarer Einbau
Hochwertiges Konstruktionsvollholz für den sichtbaren Bereich darf weder Mängel noch Unregelmäßigkeiten aufweisen. KVH-SI wird üblicherweise gehobelt und gefast.
Die Art des Schnitts, Toleranzgrenzen hinsichtlich der Abmessungen, die Zulässigkeit von Baumkanten und weitere Materialeigenschaften sind in der Norm EN 15497 detailliert festgelegt.
Nicht sichtbarer Einbau
KVH-NSi hingegen wird lediglich egalisiert, wobei mindestens 50 % der Seitenflächen grob gehobelt werden müssen.
Bei dieser Oberflächenbeschaffenheit sind manche Unregelmäßigkeiten zulässig, sofern dadurch die strukturelle Integrität des Holzes nicht beeinträchtigt wird. Das ist vor allem bei optischen Fehlstellen wie Längsrissen, dunklerem Kernholz usw. der Fall.